Energieberatung Heidel
Dipl.-Ing. Jürgen Heidel
Werner-von-Siemens-Straße 46c
97076 Würzburg
Tel:
+49 (0)931 29195693
Mobil:
+49 (0)160 94822077
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Leistungsangebot
Erstberatung vor Ort
Die Erstberatung vor Ort bietet eine einfache und konstengünstige Möglichkeit, den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes zu ermitteln und Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung durchzusprechen.
Nach einer ersten Gebäudeaufnahme vor Ort, bestehend aus einer Gebäudebegehung, der Einsicht der zur Verfügung stehenden Unterlagen sowie der Beantwortung einiger Fragen können bereits im Vorfeld grobe Abschätzungen über mehrere Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen getroffen werden.
In einem Erstgespräch werden dann die gesetzlichen Vorgaben und die Bedingungen für gesetzliche Förderungen besprochen. Normalerweise ist auch eine grobe Abschätzung der Kosten möglich.
Beratung zu den Förderprogrammen
Im Allgemeinen sind sämtliche Förderprogramme an bestimmte Bedingungen geknüpft. Über eine Energiebedarfsberechnung werden die Maßnahmen zur Erfüllung der Bedingungen für die jeweilige Förderstufe (Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen) ermittelt. Anschließend werden schriftlich Nachweise und Bestätigungen erstellt.
Ein Antrag auf Förderung muss in jedem Fall vor Baubeginn erfolgen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen muss ein Nachweis, dass das Gebäude den Vorgaben der Förderung entspricht, erfolgen.
Energiebedarfsberechnung
Eine Energiebedarfsberechnung ermittelt die jährlich benötigte Energie eines Gebäudes. Anhand einer Hüllflächenberechnung unter Berücksichtigung der Anlagentechnik wird der jährliche Energieverlust berechnet. Dieser muss entsprechend vom Heizungssystem des Hauses gedeckt werden.
Über eine Energiebedarfsberechnung kann man genau ermitteln, inwieweit sich ein Gebäude nach erfolgter Sanierungsmaßnahme energetisch verbessert. Eine detaillierte Betrachtung der Bauteile des Gebäudes sowie der Anlagentechnik sind dabei für die Berechnung besonders wichtig.
Bei der Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus ist eine Energiebedarfsberechnung verpflichtend vorgeschrieben.
Individuelle Lösungskonzepte
Bei der Erstellung eines Sanierungskonzeptes gilt es, Antworten auf eine Reihe von Fragen zu finden:
Mit einem individuell erstellten Lösungskonzept wird das optimale Maßnahmenpaket für ein Gebäude erstellt. Über eine Energiebedarfsberechnung sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung können Maßnahmen ausgewählt werden, die für das Gebäude energetisch und wirtschaftlich am sinnvollsten sind.
Im Falle einer staatlichen Förderung müssen für sämtliche Maßnahmen bestimmte Mindeststandards eingehalten werden.
Sanierung zum Effizienzhaus / Sanierung Einzelmaßnahmen
Für eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Form von Krediten oder Zuschüssen müssen bei der Sanierung zum Effizienzhaus oder bei der Sanierung Einzelmaßnahmen bistimmte Mindestanforderungen nach Vorgabe des BEG eingehalten werden. Der Energieberater berechnet die Sanierungsmaßnahmen die erforderlich sind um diese Mindestanforderungen einzuhalten. Anschließend erstellt der Energieberater eine Bestätigung zum Antrag für die KfW (bei Sanierung zum Effizienzhaus) bzw. eine Technische Projektbeschreibung für das BAFA (bei Sanierung Einzelmaßnahmen), auf deren Grundlage die Förderungen beatragt werden.
Baubegleitung
Eine umfassende Baubegleitung sichert die erforderliche Qualität und den energetischen Standard der geplanten Sanierungsmaßnahmen. Bei Sanierung und Neubau unter Inanspruchnahme von Förderung über die BEG ist eine Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater verpflichtend vorgeschrieben.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan beinhaltet umfassend Wärmedämmung des Gebäudes, Wärmeerzeugung bzw. Wärmeverteilung sowie die Warmwasserbereitung unter Verwendung erneuerbarer Energien. Abhängig von Größe, Lage und Ausrichtung des Gebäudes wird ein individueller Sanierungsfahrplan mit gezielten Empfehlungen zur energetischen Optimierung des Gebäudes erstellt. Die Beratung erfolgt durch die Übergabe und Erläuterung eines individuellen Sanierugsfahrplans.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördertes Programm. Förderanträge sind vor Beratungsbegin an das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
Energieberatung für Nichtwohngebäude
Die BEG bietet zahlreiche Förderprogramme für die Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden (Bürogebäude, Schulen, Sporthallen, Betriebe, etc.) an. Analog zu Wohngebäuden lässt sich auch bei Nichtwohngebäude die komplette Sanierung zum Effizienzhaus oder die Sanierung über Einzelmaßnahmen fördern.
Die Beratung erfolgt stets nach Kundenwünschen mit dem Ziel, ein individuelles Sanierungskonzept unter Berücksichtigung sämtlicher staatlicher Fördermöglichkeiten zu erstellen.
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Bauherren und Eigentümer verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern der Immobilie einen aktuell gültigen und vollständigen Energieausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Wer keinen Energieausweis hat oder vorlegen kann begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe belangt werden.
Der Energieausweis ist nur bei Weiterverkauf oder Vermietung einer Immobilie notwendig, Eigentümer, die in der Immobilie wohnen, bzw. diese nicht weitervermieten, benötigen keinen Energieausweis.
Die Form und das Aussehen des Energieausweises ist im GEG festgelegt. Abweichungen in Aussehen oder Form sind nicht zulässig.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.
Energiebedarfsausweis:
Der Energiebedarfskennwert wird rechnerisch auf Grundlage von Baujahr, Baumaterialien, Gebäudegröße Gebäude- und Heizungsdaten ermittelt. Die Berechnung wird anhand von normierten Randbedingungen durchgeführt. Eine genaue Erfassung der Daten garantiert realitätsnahe Ergebnisse bei der Berechnung.
Energieverbrauchsausweis:
Der Energieverbrauchskennwert wird rechnerisch rein auf Grundlage der Verbrauchswerte mindestens der letzten drei Jahre berechnet. Aus den Verbrauchswerten wird unter Berücksichtigung der Klimafaktoren ein Mittelwert berechnet. Eine Beeinflussung der Ergebnisse durch besondere klimatische Bedingungen (z.B. besonders harte Winter, lange und sehr heiße Sommer) wird somit verhindert.
Grundsätzlich steht es frei, sich zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis zu entscheiden. Lediglich Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten benötigen Energiebedarfsausweise falls der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhält.
Bei Nichtwohngebäude besteht grundsätzlich immer Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.
Der Vorteil des Energiebedarfsausweises gegenüber dem Energieverbrauchsausweis besteht darin, dass die Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten sind.
Im Allgemeinen haben Energieausweise eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum.
Solarthermische Simulation
Sie planen, sich eine solarthermische Anlage zur Heizungsunterstützung und/oder Warmwasserbereitung auf das Dach zu installieren? Oder Sie wollen wissen, wie viel Energie Sie mit Ihrer bestehenden Solarthermieanlage tatsächlich gewinnen können?
Anhand von spezifischen Angaben bzw. Parametern der solarthermischen Anlage sowie genauen Klimamodellen sämtlicher Regionen innerhalb der Bundesrepublik lassen sich diese Fragen nun beantworten. Eine solarthermische Simulation liefert detaillierte monatliche Angaben zur Energiegewinnung mittels solarthermischer Anlage. Eine Ermittlung der genauen Deckungsanteile bei Warmwasser und/oder Heizung ist sowohl monatsweise, als auch über ein ganzes Jahr gemittelt, möglich.
Heizlastberechnung
Die Heizlast gibt den Wärmeverlust eines Gebäudes an. Dieser entsteht durch einen Temperaturunterschied zwischen Gebäudeinnerem und der äußeren Umgebung. Der Wärmeverlust muss durch die Heizungsanlage ausgeglichen werden um ein behagliches Raumklima sicherzustellen.
Berechnet wird die Heizlast für eine bestimmte Norm-Innentemperatur und Norm-Außentemperatur. Die Berechnung erfolgt nach DIN EN 12831. Für eine genaue Berechnung wird für jeden Raum einzeln die Heizlast berechnet. Auf Basis der berechneten Heizlast kann die Heizungsanlage entsprechend dimensioniert werden.
Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich
Beim hydraulischen Abgleich wird bei jedem Heizungselement (Heizkörper, Fußbodenheizung) der Durchfluss so eingestellt, dass dieses genau die Menge an Wasser bekommt, die es benötigt. Dadurch wird eine Über- bzw. Unterversorgung einzelner Heizungselemente verhindert.
Der hydraulische Abgleich stellt eine vergleichsweise kostengünstige Methode der Energieeinsparung dar. Je nach Heizungsanlage sind allein durch den hydraulischen Abgleich bis zu 10% Energieeinsparung möglich.
Bei nahezu allen staatlich geförderten Sanierungsmaßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Pflicht.
Lüftungskonzepte
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind sämtliche sanierten, bzw. neu gebauten Häuser so luftdicht wie möglich auszuführen. Die natürliche Luftwechselrate ist dadurch deutlich niedriger als z.B. bei Altbauten.
Ein Lüftungskonzept stellt Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Luftwechsels dar, besonders im Bezug auf den Feuchteschutz.
Ein individuelles Lüftungskonzept führt zu mehr Wohnkomfort und einem behaglichen Raumklima.
Wärmebrückenberechnung
Bei Dämmmaßnahmen an der thermischen Gebäudehülle zur Reduzierung des Heizwärmebedarfs muss besonders auf die Vermeidung von Wärmebrücken geachtet werden um Bauschäden und Schimmelpilzbildung zu vermeiden. Insbesondere bei sanierten Gebäuden wird ein prozentual hoher Anteil der verlorenen Wärme über Wärmebrücken nach außen geleitet. Daher sind Wärmebrücken bei Sanierung bzw. Neubau möglichst zu vermeiden bzw. zu beheben.
Eine detaillierte Wärmebrückenberechnung ist die Grundlage für Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken. Anhand der Berechnung wird der genaue Wärmeverlust einer bzw. mehrerer Wärmebrücken ermittelt. Anschließend können Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion berechnet und umgesetzt werden.